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BGH, 03.03.1971 - IV ZB 56/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schuldhafte Pflichtverletzung - Instanzenbeendigung - Fristlauf - Ausschluss der Wiedereinsetzung - Fristversäumnis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 666
Wird zitiert von ...
- BFH, 29.07.1987 - II R 32/85
Unentschuldigte Versäumung der Klagefrist wegen der Verletzung von …
Denn der Steuerberater des Klägers war als Verfahrensbevollmächtigter im Einspruchsverfahren in jedem Fall nach den Umständen und der gebotenen Sorgfalt verpflichtet, den Kläger über die abschlägig ausgefallene Einspruchsentscheidung sowie über den Lauf der Rechtsmittelfrist zu unterrichten (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. November 1969 VI B 13/69, Versicherungsrecht - VersR - 1970, 133, und vom 3. März 1971 IV ZB 56/70, VersR 1971, 666) und die Rechtsmittelfrist zu überwachen (vgl. BGH-Urteil vom 18. April 1968 VII ZR 150/66, BGHZ 50, 82, und BGH-Beschluß vom 17. April 1978 II ZR 34/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 27), um für seinen Mandanten die Möglichkeit der Klageerhebung zu wahren.